Konzept

für eine Lebens- und Arbeitsgemeinschaft aufganzheitlichen und anthroposophischen Grundlagen 

1. Allgemeines zum Verein
Der Verein Lebensbaum e.V., Verein zur Förderung der Sozialtherapie auf anthroposophischer Grundlage, wurde am 31.03.2000 in Bad Gandersheim von Menschen, die an der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie interessiert sind und von Eltern behinderter Kinder gegründet.Der Verein Lebensbaum e.V. ist ein anerkannt gemeinnütziger und mildtätiger Verein, der im Vereinsregister beim Amtsgericht in Göttingen eingetragen ist.Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Niedersachsen e.V.

2. Standortbeschreibung
In Osterode am Harz hat der Verein ein geeignetes Grundstück in der Scheerenberger Straße gefunden. Es handelt sich um ein ebenes Gelände von ca. 3,7 ha Größe, welches sich im Außenbereich der Kreisstadt befindet. Die Entfernung des Grundstückes bis zum Zentrum von Osterode beträgt rund zwei Kilometer. Dort bieten sich diverse Einkaufsmöglichkeiten für jeden Bedarf und ein breites Spektrum an Angeboten für die Freizeitgestaltung.Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude. Zum einen eine alte Villa und zum anderen ein kleines Wohngebäude, welches auch als Kutscherhaus bezeichnet wird. Nach Norden und Osten umschließt ein parkähnliches Gelände mit alten Bäumen und einem Teich die vorhandenen Gebäude. Die Scheerenberger Straße führt an der Südgrenze vorbei. Sie ist eine Zugangsstraße in Richtung Harz.

3. Aufgaben und Ziele des Vereins
Der Verein Lebensbaum e.V. hat eine Lebens- und Arbeitsgemeinschaft in Osterode am Harz gegründet. Der Verein bietet damit behinderten Erwachsenen einen Lebensraum zum Wohnen und Arbeiten und zur Persönlichkeitsentwicklung. Dabei sollen ein ganzheitlicher Ansatz und Elemente aus der Anthroposophie die Grundlage für die Gemeinschaft sein.Der Verein will eine Gemeinschaft bilden, die in der Lage ist, Menschen mitzutragen, die von sich aus nicht oder noch nicht die Fähigkeit zu selbständiger Lebensführung entwickeln können. In solch einer Gemeinschaft sollen sie ihre verborgenen Fähigkeiten entfalten und im besten Sinne menschlich reifen dürfen.Die Mitarbeiter sollen neben den Eltern einfühlsame Begleiter sein und dabei stets danach streben, die Betreuten von den Mitarbeitern unabhängig zu machen, um ihnen eine zunehmend selbständige Lebensführung zu ermöglichen.Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederpflege sind weitere grundlegende Aufgaben des Vereins.

4. Aufzunehmender Personenkreis
Die Bereiche Wohnen und Werkstatt sind offen für behinderte Menschen aus dem regionalen und überregionalen Einzugsbereich.Aufgenommen werden in der Regel erwachsene Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen.Die Aufnahme erfolgt:– durch Zustimmung der/des Betroffenen und– durch Zustimmung der Eltern/Betreuer und– durch Zustimmung der Gemeinschaft und– durch Zustimmung des KostenträgersNicht aufgenommen werden psychisch Kranke. Suchtkranke und Personen, die einer geschlossenen Unterbringung bedürfen. 

5. Platzzahl
Im Bereich Wohnen will der Verein 32 Plätze in vier Achter-Gruppen schaffen.Im Bereich Arbeiten sollen in mehreren Beschäftigungsbereichen 42 Plätze entstehen. Hier können auch externe Arbeitsplätze angeboten werden.Langfristig soll betreutes Wohnen möglich sein.

6. Wohnheim
Die Gruppen der Lebensgemeinschaft werden so zusammengestellt, dass Betreute mit verschiedenen Behinderungen und unterschiedlichem Hilfebedarf zusammenkommen. Durch die Verschiedenheit der Fähigkeiten und Möglichkeiten, die die Menschen in die Gemeinschaft einbringen, wird soziales Leben und Lernen möglich. Auch der Schwache ist dazu in der Lage.Diese Wohnform soll Geborgenheit, einen überschaubaren Lebensraum, eine gesellschaftliche Eingliederung anstatt Aussonderung sogenannter „Behinderter“ und die Befriedigung individueller Bedürfnisse bieten. Der betreute Mensch bekommt ein eigenes Zuhause, das ihm Sicherheit gibt.Die Betreuten sollen in Einzelzimmern wohnen. Ein großer gemeinsamer Gruppenwohnraum gestaltet das soziale Zusammenleben der Gemeinschaft.Die Übung lebenspraktischer Fähigkeiten steht im Vordergrund. Die Betreuten sollen ihre alltagspraktischen Dinge weitgehend selbst verrichten. Eine möglichst große Selbständigkeit wird gefördert. Häusliche Verrichtungen wie Kochen, Waschen, Raumpflege usw. gehören selbstverständlich zum Alltagsleben. Der Betreute übernimmt Verantwortung für sich und andere. Er erfährt sich selbst als ein sinnvoll wirkendes Glied der Gemeinschaft. So wird erlebt, dass jeder Mensch Hilfe in Anspruch nehmen muss, aber auch hilfreich sein kann.

7. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Die Betätigung in einer sinnvollen Arbeit soll Sicherheit und Vertrauen geben und das Lebenswertgefühl stärken. In allen Arbeitsbereichen sollen die behinderten Menschen in der Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit haben, sich durch Arbeit zu verwirklichen. Dabei soll die Gewissheit im Vordergrund stehen, mit dem Arbeiten für Andere etwas Wertvolles für die Gemeinschaft zu schaffen.Es soll eine sinnvolle, produktive und überschaubare Arbeit erlebt werden. Alle Betreuten werden in den verschiedenen Arbeitsbereichen so an die Arbeit heran geführt, dass sie diese in ihrer Gesamtheit erleben können.Folgende Arbeitsbereiche sollen eingerichtet werden:– Gartenbau und Kleintierhaltung– Café– Hauswirtschaft (Wäscherei und Küche)– Kunstwerkstatt– Holzverarbeitung– LadenbetriebIm Arbeitsbereich sollen eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem angemessenen Arbeitsentgelt erfolgen.Betreute mit unterschiedlichem Förderbedarf werden in einem Arbeitsbereich integrativ begleitet.Das Angebot verschiedener Arbeitsbereiche gestattet es dem behinderten Menschen, einen Arbeitsbereich zu wählen, der seinen Wünschen und Fähigkeiten entspricht.Der Arbeitsbereich soll neben den WfbM-Plätzen auch Plätze für den Berufsbildungsbereich bieten.Für den Gartenbau, die Kleintierhaltung, die Holzverarbeitung, die Küche und die Wäscherei sollen in einem Neubau Arbeits- und Lagerräume bereitgestellt werden.Für das Café und die Kunstwerkstatt sollen im EG der Villa Arbeitsräume und im KG der Villa ein Lagerraum bereitgestellt werden.

8. Kulturelles Leben
Eine kulturelle und geistige Aktivität soll zur Entfaltung kommen. Ein wichtiges Element dabei soll die rhythmische Gestaltung von Tag, Woche und Jahr sein. Das Feiern der christlichen Feste spielt dabei ebenfalls eine Rolle. In den Jahresfesten erlebt sich der Mensch mit dem verbunden, was um ihn herum aus der Natur auf ihn wirkt. Aus dem Erleben des Jahreskreislaufes und Feiern der Feste bilden sich diejenigen Kräfte, die ein soziales Miteinander, ein gemein-schaftliches Leben und Arbeiten erst möglich machen.Die Pflege der künstlerischen Fähigkeiten fördert die Entwicklung der Persönlichkeitskräfte.So soll nach Möglichkeit Folgendes angeboten werden:– auf der musikalisch-literarischen Ebene: Singen, Tanzen, Musizieren, Eurythmie, Theater….– auf der gestalterischen Ebene: Malen , Zeichnen, Plastizieren, Töpfern, Weben, Schnitzen, Flechten….– auf der sportlichen Ebene: Turnen, Schwimmen, Spiel, Sport, Radfahren, Wandern….– Pflege des Lesens, Schreibens und Rechnens sowie andere Bildungsmaßnahmen sollen ermöglicht werden– Ferien- und Freizeitfahrten sowie Theater-, Konzert- und Kinobesuche runden den Bereich ab.

9. Öffentliches Leben
Die Villa, in der ein Café eingerichtet werden soll, dient nicht nur den Betreuten sondern auch der Öffentlichkeit als Begegnungsstätte.Es ist dem Verein wichtig, dass sowohl die Bewohner der Einrichtung in bestehende Freizeitangebote und Strukturen der Stadt integriert werden, als auch, dass die Einrichtung eine gesellschaftliche Bedeutung im Freizeit- und Kulturbereich hat.Außenkontakte werden gezielt gepflegt und individuell gefördert. Auch zu anderen Initiativen und Gemeinschaften bestehen Kontakte und Verbindungen.

10. Medizinische Versorgung und Therapiebereich
In den Wohn- und Arbeitsbereichen hat die ganzheitliche Medizin einen besonderen Stellenwert.Jeder Betreute hat die Möglichkeit, sich von einem Arzt seiner Wahl behandeln zu lassen. Fachärzte stehen in der Region zur Verfügung.Die Hilfsmittelversorgung und die Durchführung von Therapien in und außerhalb des Hauses werden ermöglicht.

11. MitarbeiterInnen und HelferInnen
MitarbeiterInnen sind ausgebildete und erfahrene Menschen, die sich verantwortlich mit dieser Form der ganzheitlichen Arbeit verbinden.Als HelferInnen kommen PraktikantInnen, Zivildienstleistende und ehrenamtliche MitarbeiterInnen hinzu.Alle MitarbeiterInnen sollen an externen Fort- und Weiterbildungen, Seminaren und Kongressen teilnehmen können.Eine interne Mitarbeiterfortbildung und Supervision soll möglich sein.

12. Einbindung der Eltern, Angehörigen bzw. Betreuer
Neben den Begegnungen bei Veranstaltungen wie Sommer- und Weihnachtsfesten, Elternnachmittagen und -abenden, sollen regelmäßige Zusammenkünfte stattfinden, um Erfahrungen und Erlebnisse mit den Betreuten gemeinsam austauschen zu können.Eltern, Mitglieder und Freunde des Vereins können als ehrenamtliche HelferInnen mitwirken. Ein Heimvertrag und ein Werkstattvertrag regeln die Rechte und Pflichten zwischen Betreuten oder deren Betreuern und der Einrichtung.

13. Finanzierung
Die in einer Leistungsvereinbarung mit dem zuständigem Niedersächsischen Landesamt festgelegten Leistungen werden mit dem dafür vereinbarten Entgelt finanziert.Spenden, Zuschüsse und Beiträge fließen dem Verein zu.Die Finanzierung von Erweiterungen der Wohn- und Arbeitsbereiche erfolgt ausschließlich durch den Verein.